Münchener Verein Hörgeräteversicherung
Beim Tarif "Sehhilfen und Hilfsmittel" der Münchener Verein-Versicherung sind neben Regelungen für Sehhilfen auch Leistungen für die Versorgung mit Hörgeräten beinhaltet. Es handelt sich bei dieser Versicherung nicht um eine Sachversicherung, die sich auf die Anteilnahme bei Reparaturkosten und Verlust bezieht, sondern um eine präventive Vorsorgeversicherung, mit welcher der Hörgerätekauf finanziell unterstützt werden soll. Enthalten sind auch Beteiligungen beim Kauf von Sehhilfen und bei Laseroperationen am Auge.
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Münchener Verein Hörgeräte Versicherung: Überblick
Die anteilige Versorgung mit Hörgeräten sind bei der Münchener Verein Versicherung im Tarif „Sehhilfen und Hilfsmittel“ inkludiert. Für medizinisch verordnete Hörhilfen werden bis zu 800 € des Anschaffungspreises übernommen. Herangezogen wird hierfür die privat aufgewendete Zuzahlung ohne etwaige Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse. Die Besonderheit bei der Münchener Verein Hörgeräteversicherung: Hier muss keine Wartezeit eingehalten werden. Allerdings kann der volle Leistungsumfang erst nach 3 Jahren in Anspruch genommen werden. Innerhalb der ersten 36 Monate gilt eine Summenbegrenzung. Nach zwei Jahren Laufzeit kann die Versicherung ohne Umstände wieder gekündigt werden.
Besonderheiten
❯ Ohne Wartezeit, lediglich anfängliche Summenbegrenzung
❯ Bis zu 100 % für Hörgeräte und Sehhilfen
❯ Beteiligung an weiteren Hiflsmitteln
Umfang AXA Hörgeräteversicherung
❯ Entlastung beim Hörgerätekauf bis zu 800 € pro Ohr (bei ärztlicher Verordnung)
❯ Keine Wartezeit
❯ Erstattung von bis zu 100 % bei Brillen und Kontaktlinsen
❯ Erstattung bei Laseroperationen bis 800 € pro Auge
❯ Kostenübernahme sonstiger Hilfsmittel bis 300 € (Insulinpumpen, Perücken etc.)
❯ Nach 2 Jahren kündbar
Unser Fazit zur Concordia Hörgeräteversicherung
Pro: Nach Abschluss des Tarifs "Sehhilfen und Hilfsmittel" der Münchener Verein-Versicherung muss keine Wartezeit eingehalten werden. Nach einer Summenbegrenzung (250 € im ersten, 500 € im zweiten Jahr) können die Leistungen ab dem dritten Jahr im vollen Umfang genutzt werden. Nach zwei Jahren kann die Versicherung gekündigt werden. Die Versicherungssumme kann nicht nur für Hörgeräte sondern auch für viele weitere Hilfsmittel in Anspruch genommen werden. Die Beiträge sind moderat und steigen mit dem Alter nur gering.
Kontra: Für den Abschluss der Zusatzversicherung müssen einige persönliche Gesundheitsfragen beantworetet werden. Einen Tarif nur für Hörgeräte gibt es nicht.
Fazit: Wer nur seinen Hörgerätekauf durch eine Zusatzversicherung bezuschussen lassen möchte, für den bieten andere Versicherungen bessere Leistungen. Der Tarif "Sehhilfen und Hilfsmittel" ist ein Allround-Modell für Hilfsmittel jeglicher Art und ist somit eher als allgemeine Krankenzusatzversicherung zu betrachten.
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