Hörgeräteversicherung
Komplett-Schutz bei Verlieren, Reparatur und mehr.
Leistungs- und Tarifvergleich für Ihre Hörgeräteversicherung.
Warum eine Hörgeräteversicherung?
Aktuelle Hörgeräte kosten je nach Ausstattung und Modell zwischen 700 und 3.500 Euro. Lediglich einen Teil der Anschaffungskosten, die sogenannte Basisversorgung, bezuschussen die Krankenkassen. Patienten zahlen daher häufig lohnenswerte Zuzahlungen für bessere, zeitgemäßere Technik aus eigener Tasche. Bei Verlust besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen erneuten Zuschuss durch die Krankenkassen. Eine Hörgeräteversicherung versichert den Zuschuss und die eigene Zuzahlung – für einen gleichwertigen Ersatz. Auch Kosten für Reparaturen, z.B. außerhalb der Garantie oder durch Handhabungsfehler, werden übernommen.
Welche Versicherung ist die Richtige?
Grundsätzlich gilt: Die Garantie und Gewährleistung leistet lediglich bei Schäden am Gerät. Bei Verlieren oder Schäden durch Bedienfehler, Schweiß oder Abnutzung leistet eine umfängliche Hörgeräteversicherung. Erstattet wird bei Verlieren in der Regel der Brutto-Verkaufspreis, je nach Tarif abzüglich einer Zeitwertstaffel oder eines fixen Eigenanteils. Reparaturkosten werden meist in voller Höhe übernommen. Die Höhe der gesetzlichen Pauschale für Reparaturen deckt erfahrungsgemäß bei Weitem nicht alle Reparaturen ab. Zusatzversicherungen hingegen bezuschussen lediglich die Anschaffung, nicht aber bei Verlust oder Reparatur.
Verlustschutz
Komfortschutz
Schutz bei Verlust und Reparaturen
Ab 25,99 €/ Jahr
Hörgeräte-Versorgung bis 1.000 €, inkl. 19% VerSt
Premiumschutz
Schutz bei Verlust, Reparaturen und mehr
Ab 33,66 €/ Jahr
Hörgeräte-Versorgung bis 1.000 €, inkl. 19% VerSt
Anbieter: Versicherungen für Hörgeräte
AXA Hörgeräteversicherung
Die AXA bietet über einige Hörakustik-Fachbetriebe eine Hörgeräteversicherung an. Dort wird sie meist im Rahmen von individuellen Service-Paketen des Fachgeschäftes angeboten. Die Versicherung ist also nur in ausgesuchten Partner-Fachgeschäften erhältlich. Eine attraktive Alternative bietet eine 100% ige AXA Tochtergesellschaft an: die Alteos Hörgeräteversicherung kann unabhängig vom Hörakustiker bezogen werden. Versichert wird der Neuwert.
Wertgarantie Hörgeräteversicherung
Die Wertgarantie versichert Hörgeräte schon seit einigen Jahren. Der Abschluss kann direkt erfolgen und der Schutz wirkt unmittelbar. Kosten für Reparaturen übernimmt die Wertgarantie zu 100%, unabhängig von der Anzahl regulierter Schäden (Tarif Komplettschutz Basis). Auch Reparaturen, die aufgrund falscher oder ungeschickter Handhabung, nötig sind, werden übernommen. Zusätzlich kann man sich im Tarif "Komplettschutz Premium" gegen Verlieren versichern. Auch
Allianz Hörgeräteversicherung
Die Allianz bietet lediglich in Österreich eine Versicherungslösung an. Es handelt sich hierbei um eine Hausratversicherung oder auch Elektronikversicherung. Sie versichert "örtliche Schäden im Zusammenhang mit der Hörhilfe mit einem Selbstbehalt von 25%, jedoch mindestens 150 €". Über Erfahrungen darüber und weitere Konditionen können wir keine Auskunft geben.
Ergo Hörgeräteversicherung
Aktuell steht dieser Tarif Endkunden lediglich zum Abschluss über eine Vermittleragentur zur Verfügung. Die Ergo Hörgeräteversicherung reguliert Verlust mit 40% Eigenanteil und Reparaturen mit je 30 €.
Kind Hörgeräteversicherung
Kind Hörgeräte vertreibt derzeit eine eigene Versicherung. Früher versicherte das Unternehmen in Kooperation mit der Generali. Dieses Produkt wird heute unseren Recherchen nach nicht mehr angeboten.
Nürnberger Hörgeräteversicherung
Hier handelt es mehr um ein Vorsorge-Produkt, sprich eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Tarif "Hören und Sehen" der Nürnberger leistet Zuzahlungen im Falle einer Hörgeräteversorgung und für Brillen. Doch Achtung: Es handelt sich bei diesem Tarif nicht um eine Risikoabsicherung, sondern vielmehr um ein Vorsorge-Modell.
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Ergebnisse Finanztest 09/2020
In der Ausgabe 09/2020 Finanztest der Stiftung Warentest erschien ein Vergleich gängiger Hörgeräteversicherungen, die vor allem bei bundesweiten Hörakustik-Fachbetrieben erhältlich sind, z.B. bei Amplifon, Apollo, Geers und Kind. Diese Versicherungsangebote sind an die Hörgeräteversorgung bei diesen Betrieben gebunden und können daher nicht frei gewählt werden.
Der Test: Insgesamt stellt der Bericht keinen vollständigen Vergleich aller am Markt erhältlichen Versicherungen dar, die für Endkunden frei wählbar abschließbar sind. Zudem setzt er voraus, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei einem Verlust vor der 6-jährigen Wiederversorgungsfrist für die Neuanschaffung zahlt, worauf jedoch grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch besteht. Es handelt sich lediglich um eine Kulanzregelung. Der von der Versicherung ausgezahlte Betrag im Falle eines Verlustes (Verlieren) erscheint daher weniger lohnenswert im Vergleich zur Prämie. Eine ebenfalls zweifelhafte Annahme: Die Reparaturpauschale der gesetzlichen Versicherungen deckt alle Reparaturen während der Nutzungszeit ab. Das ist in der Praxis mitnichten der Fall.
Die Tester kommen zu dem Schluss, dass sich Hörgeräteversicherungen daher vor allem bei Hörgeräten lohnen, bei denen eine private Zuzahlung getätigt wurde. Ein kostenloses Info-Paket enthält einen Tarif- und Leistungsübersicht von Anbietern mit Sofort-Schutz, d.h. ohne Wartenzeiten.
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Hörgeräteversicherung: Das sollten Sie bei der Auswahl beachten
Grundsätzlich gilt: Nur der Blick ins Kleingedruckte der Versicherungsunterlagen der Hörgeräteversicherungen liefert alle Informationen des Leistungsumfanges. Schließlich geht es um Ihre Zuzahlungen und damit Ihr Geld.
Wichtige Tarif-Merkmale im Überblick
1.) Schutz bei Verlieren & Reparatur
Neben der Deckung etwaiger Kosten beim Verlieren können vor allem Reparaturen während der Nutzungsdauer hohe Kosten verursachen. Zwar springt die Reparaturpauschale für gesetzlich Versicherte ein, diese ist jedoch begrenzt und deckt in der Praxis meist eine Reparatur. Für die Nutzungsdauer von sechs Jahren beträgt diese Pauschale zwischen 120,00 und 140,00 Euro pro Hörgerät. Kommt es zu mehr als einer Reparatur während dieser Zeit, Die meisten Versicherungen übernehmen die Reparaturkosten zu 100 %, d.h. Ihr Selbstbehalt beträgt 0,00 Euro (0 %) für jede weitere Reparatur, die nicht durch die Reparaturpauschale gedeckt ist.
Der wesentliche Unterschied zur Garantie: Die Versicherer versichern Ihre Hörgeräte auch gegen Handhabungsfehler. Diese sind durch die Garantie nicht abgedeckt. Welche Schäden in der Praxis auftreten können, erfahren Sie im Ratgeber.
2.) Erstattung bei Verlust: Neuwert oder Zeitwert
Diese Frage stellt sich eigentlich nicht. Schließlich regulieren alle Hörgeräteversicherungen den Schaden ausgehend vom Brutto-Preis der Hörgeräte, also zum Neuwert. Häufig senken die Versicherer die Deckung des Versicherungswertes pro Jahr, in der Regel zwischen 10 bis 15 Prozent. Ein anderes Modell ist ein fixer Selbstbehalt, zum Beispiel in Höhe von 40%. Dieser gilt bereits ab dem 1. Jahr.
3.) Maximale Schadensabsicherung mit sofortigen Schutz
Von einem wirklichen Komplett-Schutz kann man dann sprechen, wenn Schäden insbesondere durch Schweiß, fehlerhafte Handhabung und Haustiere mitversichert sind. Der Versicherungsschutz sollte möglichst schnell wirken, d.h. ein direkter Online-Abschluss sollte einer Bearbeitungszeit durch händische Antragsprozeduren oder anderen Wartezeiten bevorzugt werden.
4.) Länge der Versicherungsdauer/ Kündigung
Die Versicherung sollte die gesamte Nutzungsdauer der Hörgeräte abdecken. Nach sechs Jahren gewähren gesetzliche Krankenkassen in der Regel erneut einen Zuschuss für neue Hörgeräte. Die Versicherung sollte also jährlich im Abo abgeschlossen werden. So verlängert sich die Versicherung jährlich, auch über die sechs Jahre hinaus, sofern Sie nicht gekündigt wird. Das kann dann wichtig sein, wenn man seine bisherigen Hörgeräte über die sechs Jahr hinaus nutzen möchte.
5.) Garantierte Leistung
Ideal ist ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und HörgeräteträgerInnen. Einige Hörakustiker bieten Versicherungen oder Absicherungen in Form von Servicepaketen an, jedoch bei einem Umzug oder Geschäftsaufgabe des Hörakustik-Fachbetriebes sind die Hörgeräte mitunter nicht mehr versichert.
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Gesamtbewertung
Ja. Die meisten Hörgeräteversicherungen bieten die Erstattung des Eigenanteils bei Verlust oder Diebstahl. Hörgeräteversicherungen decken aber nicht nur den Verlust, sondern weitere Fälle, wie Diebstahl oder Liegenlassen der Geräte mit ab. Das Risiko des Verlustes ist erfahrungsgemäß zu Beginn einer Hörgerätenutzung höher als nach einer gewissen Eingewöhnungszeit, sprich wenn sich der Hörgeräteträger an die Handhabung gewöhnt hat. Bei einem Verlust der Hörgeräte sollte besser nicht auf Kulanz gehofft werden. Mit einer Versicherung liegen Sie auf der sicheren Seite.
Die Höhe des Tarifes ist von mehreren Dingen abhängig. Zunächst hat jeder Versicherer verschiedene Prämien. Die Alteos Hörgeräte Versicherung gibt es bereits ab 4,16 Euro im Monat; die Wertgarantie versichert Hörgeräte schon ab 5 Euro. Die letztendliche Höhe ist vom Versicherer und vom Gerätepreis abhängig. Hier sind die Beiträge meist nach einem Wert in 500 Euro-Schritten gestaffelt. Günstiger werden Tarife, wenn man im vorhinein längere Laufzeiten oder auch eine jährliche statt einer monatlichen Bezahlung wählt. 87 Prozent der Tarife unserer Kunden liegen zwischen 8,00 und 10,00 Euro pro Monat und Hörgerät.
Kurz gesagt gegen Reparaturen und Verlust der Geräte. Wichtig sind vor allem teure Reparaturkosten, denn die Reparaturpauschale der gesetzlichen Krankenkassen ist schnell aufgebraucht, mitunter sogar nach der ersten Reparatur. Ein Hörer- oder Mikrofontausch kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Abgesichert sind die Kosten sämtlicher Reparaturen während der Laufzeit. Mit der Verlust-/ Diebstahlabsicherung sichern Sie vor allem Ihren Eigenanteil ab. Gerade bei einer Erstversorgung besteht während der Eingewöhnungszeit ein erhöhtes Risiko des Verlustes der Hörgeräte.
Das kommt auf den Fall und die Versicherung an! Die genaue Höhe der Selbstbeteiligung ist bei jedem Versicherer unterschiedlich. Versicherer wie die Wertgarantie oder die Alteos übernehmen anfallende Reparaturkosten ohne Selbstbeteiligung. Bei der Ergo wird pauschal 30 Euro pro Fall als Selbstbeteiligung fällig. Bei einem Verlust oder Totalschaden des Hörgerätes werden bei der Ergo 40% als Selbstbeteiligung fällig. Bei den meisten anderen ist der Zeitwert für die Erstattung der Geräte - nach Verlust, Diebstahl oder Totalschaden - ausschlaggebend. Hierbei gilt der Brutto-Hörgerätepreis als Ausgangspunkt, abzüglich eines Jährlichen Prozentsatzes, der je nach Tarif etwa 10%-20% beträgt.
Wie bei jeder Sachversicherung muss abgewogen werden zwischen den Kosten einer Versicherung und den Kosten für einen Schaden. Voraussetzung damit sich eine Versicherung per se lohnt, ist immer das Eintreten von Schäden, die es seitens der Versicherung zu regulieren gilt. Reparaturen können im Laufe von sechs Jahren Kosten in Höhe von bis zu 800,00 Euro verursachen. Die gesetzliche Krankenkasse deckt mittels Reparaturkostenpauschale aber nur Kosten von rund 160 Euro ab. Eine Reparatur-Versicherung kostet pro Hörgerät und Jahr ab 60,00 Euro. Wir informieren Sie gern persönlich über weitere Kosten-/ Nutzen-Szenarien.
Nicht grundsätzlich. Zwar versichert eine Hausratversicherung im allgemeinen Gegenstände des Haushaltes, aber elektronische Geräte sind in den meisten Fällen nicht mitversichert. Häufig findet man auch in den AVB, dass Hörgeräte explizit ausgenommen sind. Für Schäden die unterwegs passieren, kommt die Hausratversicherung nicht auf – in der Regel verliert man seine Hörgeräte unterwegs. Auch bei Schäden, die zwar im Haus, jedoch durch Eigenverschulden oder unsachgemäße Handhabung auftreten, kommt die Hausratversicherung im Normalfall nicht auf.
Zunächst einmal decken eine Hörgeräteversicherung und die gesetzliche Gewährleistung unterschiedliche Bereiche ab. Letztere versichert dem Kunden, dass der Verkäufer ein vollständig funktionsfähiges Hörgerät übermittelt hat und sie gilt für zwei Jahre. Sollten irgendwelche Mängel am Gerät innerhalb des ersten halben Jahres festgestellt werden, so ist der Verkäufer verpflichtet, diese unverzüglich zu beheben. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn der Verkäufer beweisen kann, dass die Mängel durch den Käufer selbst verschuldet wurden. Nach dem halben Jahr ändert sich die Beweispflicht und der Käufer muss beweisen, dass die Mängel werksseitig entstanden sind und das gestaltet sich in der Regel als schwierig für den Verbraucher.
Die Gewährleistung greift nicht bei Verschleiß, Schäden durch Eigenverschulden, Unfällen, sowie Verlust und Diebstahl der Hörgeräte! All diese Themen werden zuverlässig durch eine Hörgeräteversicherung abgedeckt und im Fall der Fälle von ebendieser dann auch reguliert. Vorbehaltlich der Bedingungen die mit der Versicherung ausgemacht wurden.
* Hörgerätewert bis 1.000 €, 5 Jahres-Vorauszahlungsoption, Komplettschutz – Basis
** Hörgerätewert bis 1.000 €
*** Hörgerätewert bis 1.000 €, 3 Jahres-Vorauszahlungsoption
**** Hörgerätewert bis 1.000 €, 3 Jahres-Vorauszahlungsoption
Die Beiträge verstehen sich brutto, inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer von z.Zt. 19%. Um die Preise vergleichbar zu machen, wurde die in den Tarifstrukturen jeweils günstigste Jahresprämie zu Grunde gelegt. Für die Richtigkeit der Preise und Angaben wird keine Garantie übernommen.